Zwischen dem indischen Tee und dem ohmschen Gesetz besteht jetzt also kein Unterschied mehr - zumindest aus orthografischer Sicht.
Wenn Sie den Personennamen hervorheben wollen, können Sie auch den Namensteil großschreiben und ihn durch einen Apostroph (Auslassungszeichen) vom übrigen Teil des Wortes abtrennen: